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   LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21   

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LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21 (https://dejure.org/2022,24037)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21 (https://dejure.org/2022,24037)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 13. September 2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21 (https://dejure.org/2022,24037)
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  • lto.de (Kurzinformation)

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von Idar-Oberstein

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens:

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der im Einzelfall festzustellende Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine erhebliche alkoholische Beeinflussung (BGH, Beschl. v. 11.05.2021 - 2 StR 448/20).

    Maßgeblich für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben sind, ist dementsprechend eine Gesamtwürdigung, in die sowohl die Höhe der Blutalkoholkonzentration als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen sind (BGH, Beschl. v. 11.05.2021 - 2 StR 448/20).

    Insofern verkennt die Kammer nicht, dass dem Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen insoweit ein geringer Bedeutungsgehalt zukommen kann und sich eine isolierte Betrachtung insoweit verbietet (vgl. BGH, Beschl. v. 29.05.2012 - 1 StR 59/12; BGH, Beschl. v. 11.05.2021 - 2 StR 448/20).

  • BGH, 20.10.2015 - 4 StR 343/15

    Unerlaubter Besitz einer Waffe (Tateinheit: Zäsurwirkung eines mit der Waffe

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Die Tat des Mordes steht in Tateinheit mit dem vorsätzlichen unerlaubten Führen einer Schusswaffe in Form des Revolvers (vgl. BGH, Beschl. v. 20.10.2015 - 4 StR 343/15).

    Da das Führen des Revolvers und der mit dieser Waffe begangene Mord auf einem neu gefassten Tatentschluss des Angeklagten beruhen, erfährt das Dauerdelikt des unerlaubten Besitzes der beiden Schusswaffen eine materiell-rechtliche Zäsur und steht in Tatmehrheit zu dem Verbrechen des Mordes und dem hiermit tateinheitlich verwirklichten Waffendelikt des vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1989 - 4 StR 60/89; Beschl. v. 20.10.2015 - 4 StR 343/15).

  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Das Mordmerkmal des sonstigen niedrigen Beweggrundes ergibt sich aus einer Würdigung sämtlicher Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und des Anlasses der Tat, des unmittelbar vorherrschenden Tatmotivs und des Verhaltens des Tatopfers sowie der Lebensumstände des Täters und seiner Persönlichkeit (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 1 StR 273/11; 1 StR 150/19).

    Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (BGH, Beschl. v. 07.05.2019 - 1 StR 150/19; Beschl. v. 24.10.2018 - 1 StR 422/18).

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (BGH, Beschl. v. 07.05.2019 - 1 StR 150/19; Beschl. v. 24.10.2018 - 1 StR 422/18).

    Entbehrt hingegen das Motiv ungeachtet der Verwerflichkeit, die jeder vorsätzlichen und rechtswidrigen Tötung innewohnt, nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes, so ist es nicht als "niedrig" zu qualifizieren (BGH, Beschl. v. 24.10.2018 - 1 StR 422/18), wobei es bei einem Motivbündel auf das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, ankommt (BGH, Urteil vom 01.03.2012 - 3 StR 425/11).

  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Welcher Beweiswert der Blutalkoholkonzentration (die weniger zur Auswirkung des Alkohols als lediglich zu dessen wirksam aufgenommener Menge aussagt) im Verhältnis zu anderen psychodiagnostischen Beweisanzeichen beizumessen ist, lässt sich jedoch nicht schematisch beantworten (BGH, Beschl. v. 29.05.2012 - 1 StR 59/12).

    Insofern verkennt die Kammer nicht, dass dem Fehlen von Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingten Einschränkungen insoweit ein geringer Bedeutungsgehalt zukommen kann und sich eine isolierte Betrachtung insoweit verbietet (vgl. BGH, Beschl. v. 29.05.2012 - 1 StR 59/12; BGH, Beschl. v. 11.05.2021 - 2 StR 448/20).

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Da das Führen des Revolvers und der mit dieser Waffe begangene Mord auf einem neu gefassten Tatentschluss des Angeklagten beruhen, erfährt das Dauerdelikt des unerlaubten Besitzes der beiden Schusswaffen eine materiell-rechtliche Zäsur und steht in Tatmehrheit zu dem Verbrechen des Mordes und dem hiermit tateinheitlich verwirklichten Waffendelikt des vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1989 - 4 StR 60/89; Beschl. v. 20.10.2015 - 4 StR 343/15).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Macht der Täter einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung, obwohl dieser an der Entstehung einer solchen Gemütslage keinen Anteil hat, rechtfertigt insbesondere der darin liegende Aspekt der willkürlichen Opferauswahl die Einstufung eines solchen Tötungsakts als Mord, denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (BGH, Urt. v. 15.09.2015 - 5 StR 222/15).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Die Feststellung besonderer Schwere der Schuld gem. § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, Beschl. v. 03.12.2008 - 2 StR 435/08).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Nicht außer Betracht bleiben kann weiterhin, dass tateinheitlich das Waffendelikt des vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe verwirklicht ist, wobei jedoch der mitgeführte Revolver notwendiges Tatwerkzeug war und insoweit ein situativer Zusammenhang besteht, welcher das schulderhöhende Moment etwas relativiert (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.04.1993 - 4 StR 153/93).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
    Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte bei seinem Handeln aus dieser Motivation von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmt gewesen wäre, die er gedanklich nicht hätte beherrschen und willensmäßig nicht hätte steuern können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07.09.1993 - 5 StR 455/93).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 520/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

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